01.01.2017
Rauchwarnmelder aus Sicht der WEG
Wohnungsbrände gefährden Menschen und Immobilien. Man nimmt an, dass es
jährlich mehr als 500 Tote und mehr als 60.000 Verletze gibt. Bei den Todesfällen
kommen nur etwa 2 % der Personen direkt in den Flammen um, die anderen ersticken
durch Brandrauch.
Eine bundesweit einheitliche gesetzliche Verpflichtung, in Wohngebäuden technische
Vorrichtungen zum Brandschutz und zur Brandverhütung durch Einbau von
Rauchwarnmeldern zu installieren, besteht nicht. Zuständig für entsprechende Regelungen
zum Brandschutz und zur Brandverhütung und folglich zur Verpflichtung
zum Einbau von Rauchwarnmeldern sind die Bundesländer, von denen bisher nur
sieben Länder entsprechende gesetzliche Bestimmungen in ihre Bauordnungen aufgenommen
haben. Allerdings sind diese Regelungen nicht einheitlich.
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