01.01.2017

Rauchwarnmelder aus Sicht der WEG


Wohnungsbrände gefährden Menschen und Immobilien. Man nimmt an, dass es jährlich mehr als 500 Tote und mehr als 60.000 Verletze gibt. Bei den Todesfällen kommen nur etwa 2 % der Personen direkt in den Flammen um, die anderen ersticken durch Brandrauch. Eine bundesweit einheitliche gesetzliche Verpflichtung, in Wohngebäuden technische Vorrichtungen zum Brandschutz und zur Brandverhütung durch Einbau von Rauchwarnmeldern zu installieren, besteht nicht. Zuständig für entsprechende Regelungen zum Brandschutz und zur Brandverhütung und folglich zur Verpflichtung zum Einbau von Rauchwarnmeldern sind die Bundesländer, von denen bisher nur sieben Länder entsprechende gesetzliche Bestimmungen in ihre Bauordnungen aufgenommen haben. Allerdings sind diese Regelungen nicht einheitlich.

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