Wichtiger Hinweis der Büth GmbH
Die Corona Pandemie zwingt auch uns zu drastischen Änderungen in unserem laufenden Geschäftsbetrieb.
Aufgrund der aktuellen dramatischen Entwicklungen werden wir der dringenden Aufforderung unserer Bundes- und Landesregierung folgen und sämtliche geplanten Wohnungseigentümerversammlungen absagen und auf unbestimmte Zeit verschieben. Neue Eigentümerversammlungen werden aktuell auch nicht mehr geplant, bis eine gewisse Entwarnung ausgerufen wird. Voraussichtlich werden wir frühestens in der 2. Jahreshälfte 2021 die ordentlichen Wohnungseigentümerversammlungen abhalten können.
Unser technischer Außendienst ist angewiesen, ab sofort nur noch Ortstermine wahrzunehmen, die aus technischer Sicht unaufschiebbar erscheinen.
Wir sind bestrebt, all unseren Kunden etwaig noch ausstehende Hausgeldabrechnungen für 2019 schnellstmöglich zu liefern. Die in den Abrechnungen ausgewiesenen Abrechnungsergebnisse werden allerdings erst nach Anerkennung durch die Wohnungseigentümerversammlung fällig gestellt werden können. Zumindest können Sie die vorliegenden Abrechnungen schon zur eventuell notwendigen Steuererklärung und/oder zur Erstellung von Miet-Nebenkostenabrechnungen verwenden.
Des Weiteren dürfen wir Sie höflichst bitten, persönliche Besuche in unseren Büroräumen zu vermeiden. Die Verwaltungsbeiräte, die bisher noch keine Rechnungsprüfung durchgeführt haben werden gebeten, diese zu Hause durchzuführen. Die Übermittlung der Belege organisieren wir selbstverständlich gerne.
Aufgrund der unveränderten Situation bleibt uns leider nichts anderes übrig, wie vorerwähnt zu verfahren. Wir sind sicher, dass Sie hierfür Verständnis haben. Wir machen dies zum Schutz unserer Kunden und unserer Mitarbeiter. Nur mit gesunden Mitarbeitern können wir die ordnungsgemäße Betreuung der Wohnungseigentümergemeinschaften gewährleisten.